Einsichtsbewilligungen

Für Matrikenbücher in den Pfarren

Bewilligungen für Matrikeneinsichten in den Pfarren werden vom Bischöflichen Ordinariat St. Pölten erteilt.

  • Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die Pfarren angeben,
    in denen er/sie Einsicht nehmen will.
  • Generalbewilligungen für die gesamte Diözese werden nicht erteilt.
  • Die Bewilligung ist drei Jahre gültig.
  • Die Einsicht kann nur gegen Vorlage der Bewilligung und eines gültigen Personalausweises erfolgen.

Das Formular finden Sie hier:

Einsichtsbewilligung Matriken

Anträge sind zu richten an:

Bischöfliches Ordinariat St. Pölten

Domplatz 1

A-3100 St. Pölten

E-Mail: bo [dot] stpoeltenatkirche [dot] at

Werden umfangreichere genealogische Zusammenstellungen oder auch Forschungen für andere Personen durchgeführt, ist überdies eine Bewilligung seitens der zuständigen staatlichen Behörde (Amt der Landesregierung bzw. Bundesministerium für Inneres) vorzuweisen, sofern Matriken betroffen sind, die auch staatliche Geltung haben (das sind Trauungsbücher für den Zeitraum 1. Jänner 1784 bis 31. Juli 1938, Tauf- und Totenbücher für den Zeitraum 1. Jänner 1784 bis 31. Dezember 1938).

Für die Matrikeneinsicht im Diözesanarchiv ist keine Bewilligung notwendig! 

Für Pfarrchroniken bzw. Memorabilienbücher

Die Einsicht in Pfarrgedenkbücher ist ebenfalls bewilligungspflichtig, unabhängig davon, ob sich diese im Diözesanarchiv St. Pölten oder noch in der jeweiligen Pfarre befinden.

Das Formular finden Sie hier:

Einsichtsbewilligung Pfarrchroniken

Für Akten, die der Archivsperre unterliegen 

Neben der 100jährigen Sperre von Personendaten (Datenschutzgesetz) gilt eine 50jährige Archivsperre für alle im Diözesanarchiv aufbewahrten Akten. In begründeten Ausnahmefällen kann auch hier die Sperre aufgehoben werden.

Bitte verwenden Sie dazu folgendes Formular:

Aufhebung der Archivsperre